Gutachten

Machen Sie von Ihrem Recht gebrauch und fordern Sie im Streitfall mit Ihrem Auftragnehmer Gutachten zur vertragsgemäßen Ausführung und Klärung und Regelung bautechnischer Probleme an. Komplizierte Sachverhalte führen nicht selten zu Auseinandersetzungen über mögliche fehlerhafte Bauausführungen, auftretende Fehler, Mängel und Verantwortlichkeit dafür.

Hier ist auch besonders für den privaten Auftraggeber, der sich z.B. ein eigenes Heim errichtet, Sachverstand vonnöten, um die zugrundeliegenden Ursachen zu klären und die Auseinandersetzung erfolgreich zu bestehe.

In solchen Konflikten kann Ihnen die fachliche Bewertung oder das Gutachten eines Sachverständigen von unschätzbarem Wert sein, Streitigkeiten zügig und problemlos auf privater Grundlage außergerichtlich und dennoch rechtsverbindlich zu erledigen, erst recht, wenn sich beide Seiten gemeinsam auf einen Sachverständigen einigen.

In der Regel unterwerfen sich beide Parteien dem Ergebnis des Gutachtens. Das Gutachten eines Sachverständigen kann allerdings auch ohne Einverständnis der Gegenpartei beauftragt werden.

Unsere Tätigkeit als Sachverständiger beruht auf beruflicher Spezialisierung, langjähriger berufspraktischer Erfahrung und der ständigen Auseinandersetzung mit der technischen Weiterentwicklung und Kenntnis des neuesten Standes der Regeln der Technik.

  • beim Rohbau
  • beim Ausbau
  • bei der Sicherheit der Ausführungen

Wir bieten Sachverständigengutachten:

  • zum Bauzustand (Feststellung des Schadens, Ermittlung der Schadenursache und Begutachtung)
  • zum Feuchteschutz (bei Schäden durch Grundwasser, Regenwasser, Kondensation, Winterschäden)
  • zum Wärmeschutz
  • zum Schallschutz
  • zum Holz- und Bautenschutz
  • zur Baustoffwahl
Alle Gutachten enthalten selbstredend auch Vorschläge für Schutzmaßnahmen zur Sicherstellung moderner und solider Wohn- und Lebensbedingungen für Ihr Haus.
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